Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02   

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https://dejure.org/2003,3239
OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02 (https://dejure.org/2003,3239)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.06.2003 - 3 U 166/02 (https://dejure.org/2003,3239)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - 3 U 166/02 (https://dejure.org/2003,3239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbliche Fahrzeugvermietung; Haftungsreduzierung; Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit; Beweislast; Objektiver und subjektiver Sorgfaltsverstoß; "Augenblicksversagen"

  • Judicialis

    StVO § 41 Abs. 2; ; StVO § 41 Abs. 6; ; StVO § 265; ; BGB § 823 Abs. 1; ; VVG § 61; ; ZPO § 287

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; VVG § 61
    Vermieter trägt Beweislast für Nichtanwendbarkeit eines Haftungsausschlusses infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsreduzierung bei gewerblicher Fahrzeugvermietung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Miet-LKW durch zu niedriges Tor gefahren

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Orientierung des Haftungsausschlusses am Leitbild der Kaskoversicherungen im Sinne von § 61 VVG

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Umzugs-Lkw gegen Stadttor gedonnert - Automieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 91
  • VersR 2004, 475
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02
    Neben den besonders schweren Verstoß gegen die objektiv erforderliche Sorgfalt tritt der Vorwurf eines subjektiv nicht entschuldbaren Fehlverhaltens, das erheblich über das gewöhnliche Maß hinausgeht (BGH NJW 1989, 1354, 1355).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1990 - 24 U 87/90
    Auszug aus OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02
    Ein solches ist gerade nicht in einer derart unentschuldbaren Weise vorwerfbar, dass die Haftungsreduzierung hier nicht eingreift (OLG Düsseldorf NZV 1991, 394).
  • OLG Hamm, 18.12.1989 - 6 U 94/89

    Reparatur werkstatteigener Fahrzeuge - Was muss der Versicherer ersetzen?

    Auszug aus OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02
    Das Landgericht hat richtig ausgeführt, dass die in den AGB der Klägerin als gewerblicher Fahrzeugvermieterin geregelte Einschränkung des dem Kunden eingeräumten Haftungsausschlusses den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aufgestellten Anforderungen entspricht (BGH VersR 1991, 349).
  • OLG Köln, 13.01.1982 - 2 U 77/81

    Lkw; Vermietung; Formular; AGB; Haftung; Durchfahrtshöhe; Brücke

    Auszug aus OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02
    Dieser Umstand ist als subjektives Entlastungsmoment von wesentlicher Bedeutung (OLG Köln, VersR 1982, 1151, 1152 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02
    Damit lässt sich ein Augenblicksversagen des Beklagten zu 1) nicht verlässlich ausschließen, womit in subjektiver Hinsicht ein schwerer Schuldvorwurf gegen ihn entfällt (OLG Düsseldorf MDR 1992, 752).
  • OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 31/21

    Leitbild der Vollkaskoversicherung; grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung der

    Soweit dies in älterer, von dem Beklagten zu 2 in Bezug genommener Rechtsprechung den Anschein macht (vgl. OLG Köln Urt. v. 13.1.1982 - 2 U 77/81, VersR 1982, 1151; OLG München Urt. v. 16.6.1999 - 15 U 5773/98, DAR 1999, 506; siehe darüber hinaus auch OLG Celle Urt. v. 17.11.1983 - 5 U 36/83, DAR 1984, 123; OLG Rostock Urt. v. 2.6.2003 - 3 U 166/02, VersR 2004, 475; anders jedoch schon OLG Oldenburg Beschl. v. 27.1.2006 - 3 U 107/05, VersR 2006, 920; OLG Karlsruhe Urt. v. 11.3.2004 - 3 U 38/03, DAR 2004, 394) , dürfte dies noch auf dem vor Inkrafttreten des neuen VVG geltenden Alles-oder-Nichts-Prinzips (§ 61 VVG a. F.) beruht haben, so dass diese Rechtsprechung allein deshalb schon nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem

    Die Besonderheiten, die der Entscheidung des OLG Rostock (VersR 04, 475) zugrunde lagen, sind vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05

    Grobe Fahrlässigkeit beim Befahren einer Unterführung mit Wohnmobil einer

    Es kann dahinstehen, ob dem Umstand, dass ein Fahrer mit dem Führen eines Wohnmobils oder Lastkraftwagens nicht vertraut ist, wesentliche schuldmindernde Bedeutung zukommt (so für Mietwagen OLG Rostock VersR 2004, 475; OLG München DAR 1999, 506; OLG Hamm RuS 1996, 22; OLG Düsseldorf MDR 1992, 752; OLG Celle DAR 1984, 123; OLG Köln VersR 1982, 1151), denn der Kläger war zumindest seit 1999 unstreitig Halter von Wohnmobilen mit ähnlichen Abmessungen.
  • OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05

    Schadenersatz aus Lkw-Unfall wegen Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrthöhe -

    Die Unerfahrenheit des Fahrers ist ein gewichtiges entlastendes Moment (OLG Rostock, NJOZ 2004, 411 f, 412 m.w.N.).
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